Gaspipeline von Tschechien nach Belgien geplant

Mit dem Bau einer Gaspipeline zwischen Tschechien und Belgien und zusätzlichen Kraftwerkskapazitäten in Großbritannien will RWE neue Impulse auf dem europäischen Energiemarkt setzen. „Wir erhöhen die Liquidität im Gasmarkt und erweitern angesichts der hohen Energienachfrage unser Stromangebot“, erklärt Harry Roels, Vorstandsvorsitzender der RWE AG, „das wird den Wettbewerb in Europa stärken.“ Mehr als zwei Milliarden Euro sollen in diese beiden Projekte fließen. Sie sind Teil der RWE-Investitionsoffensive, ausgelegt bis 2012, mit einem Volumen von rund 15 Milliarden Euro für Kraftwerke, Netze und Tagebaue.
Die Gaspipeline, die in Sayda an der tschechischen Grenze beginnen, über Werne führen und im Raum Aachen an das belgische System angeschlossen werden soll, würde eine direkte Verbindung zwischen dem tschechischen und dem deutschen Gastransportnetz der RWE Energy schaffen. Die projektierte Pipeline bietet optimale Voraussetzungen zum Bezug zusätzlicher Gasmengen aus Russland, aber auch aus dem nahen und mittleren Osten und Ägypten. So könnten Gasmengen aus unterschiedlichen Quellen nach Deutschland, Großbritannien und in die BeNeLux-Länder geliefert werden. In diese Verbindung will RWE rund eine Milliarde Euro investieren. Sie soll im Herbst 2011 den Betrieb aufnehmen und jährlich fünf Milliarden Kubikmeter Gas transportieren. Berthold Bonekamp, Vorstandsvorsitzender der RWE Energy AG: „Wir wollen in neue Kapazitäten investieren. Zusätzliche Möglichkeiten der Gasbeschaffung in Europa fördern den Wettbewerb.“
Die projektierte Pipeline steht auch anderen Marktteilnehmern diskriminierungsfrei offen. Noch in diesem Jahr können sie ihr Interesse an der Nutzung dieser Pipeline anmelden und sich Kapazitäten sichern. So kann RWE Energy die Transportleistung im weiteren Planungsprozess Kundenwünschen anpassen.
Trotzdem hat RWE Energy den Bau der Leitung unter den Vorbehalt gestellt, dass diese zumindest teilweise von der Netzregulierung durch die Bundesnetzagentur und/oder die Europäische Kommission ausgenommen wird. Dies ist nach § 28a Energiewirtschaftgesetz und Artikel 22 der EU-Gasbeschleunigungsrichtlinie dann möglich, wenn durch die Leitung die Versorgungssicherheit beziehungsweise der Wettbewerb verbessert werden. Die Regulierungsausnahme ist vor allem im Sinne der Drittnutzer, die die Transportkapazität langfristig nutzen wollen.
Quelle: Pressemitteilung RWE AG 5.2.2007

Dieser Artikel wurde von Energieblog.de am 05. Februar 2007 geschrieben und unter Energie, Energiekosten, Technik, Umwelt abgelegt.

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