BGH: Gaspreis Erhöhungen dürfen nicht ausschließlich dem Profit dienen

Als nur einen Teilgewinn für die Verbraucher bezeichneten Verbraucherschützer das Urteil des BGH VIII ZR 138/07 zu Gaspreiserhöhungen. Der Bund der Energieverbraucher bezeichnete die Entscheidung dennoch als “weitgehend vernünftig”. Zwar müssen die Versorger ihre Preiskalkulation nach wie vor nicht offen legen, Gaspreis- Erhöhungen müssen aber nach dem heutigen Urteil des Bundesgerichtshofs nicht nur dem Profitinteresse eines Gasversorgers dienen, sondern berechtigt sein. Dass dem so ist, muss das Unternehmen beweisen.

Der Nachteil: Die Versorger müssen ihre Preiskalkulationen nach wie vor nicht offen legen. Damit kann man gegen eine Preiserhöhung erst dann einschreiten, wenn diese bereits eingetreten ist. Und selbst dann ist nur schwer dagegen vorzugehen, weil das Liefer-Unternehmen dem Gericht aufgrund des Geschäftsgeheimnisses nicht alle Kalkulationen vorzulegen hat. Dazu kommt, dass der Gaspreis vor der Erhöhung nicht der Billigkeitskontrolle unterliegt. “Schade, dass der BGH hier die Augen verschließt”, so der Vorsitzende des Vereins “Bund der Energieverbraucher”  Dr. Aribert Peters.

Schärfer wurde das Urteil vom Mieterschutzbund kritisiert. “Damit haben Tarifkunden keine Möglichkeit einer umfassenden Kontrolle oder Überprüfung des Gaspreises“, so der Direktor des Deutschen Mieterbundes (DMB), Lukas Siebenkotten.

“Aus Verbrauchersicht hätte ich mir strengere Prüfkriterien gewünscht”, sagte Siebenkotten. “Jetzt reicht es für die Wirksamkeit einer Gaspreiserhöhung aus, wenn der Versorger darlegt, dass sich seine Bezugskosten entsprechend erhöht haben und nicht durch einen Rückgang sonstiger Kosten der Gasversorgung ganz oder teilweise ausgeglichen worden sind. Er muss noch nicht einmal die absolute Höhe seiner Bezugspreise angeben und auch nicht die Bezugsverträge mit seinen Lieferanten vorlegen.”

Im Wortlaut nachzulesen wird das Urteil demnächst in der Datenbank des BGH sein.

Die Partei DIE LINKE forderte indes die Einrichtung einer Kontrollinstanz für die Preise von Energielieferungen in Form einer Gaspreisaufsicht.

“Wenn das Betriebsgeheimnis der Energieversorger höher bewertet wird, als eine nachvollziehbare Gasrechnung, müssen die Tarife überwacht werden”, sagte Hans-Kurt Hill, energiepolitischer Sprecher der Bundestagsfraktion DIE LINKE. “Nur so haben die gebeutelten Kundinnen und Kunden eine Chance auf bezahlbare Energie. Dabei muss der Behörde ein Verbraucherbeirat mit Klagerecht zur Seite gestellt werden. Nur so können die Interessen der Leute glaubhaft vertreten werden.”

Interessante Artikel zum BGH Urteil finden sich in der Süddeutschen Zeitung und der Linkszeitung.

Dieser Artikel wurde von Energieblog.de am 20. November 2008 geschrieben und unter Energie abgelegt.

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