Energieblog
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Bundesregierung macht Weg frei für weiteren Ausbau der Solarwärme
Verbesserte Förderkonditionen für Solarwärmeanlagen im mehrgeschossigen Mietwohnungsbau
Berlin 09.01.07 Gute Nachricht für alle Eigenheimbesitzer, die ihr Haus mit umweltschonender Solarwärme beheizen wollen: Ab Mitte Januar stehen wieder staatliche Fördergelder für regenerative Heizungssysteme aus dem Marktanreizprogramm der Bundesregierung zur Verfügung. Für Solarkollektoren zur Warmwasseraufbereitung beträgt die Förderung in diesem Jahr 40 Euro je m2 installierter Bruttokollektorfläche, mindestens jedoch 275 Euro. Bauherren von Solarkollektoren für die kombinierte Warmwasserbereitung und Heizungsunterstützung dürfen sich auf 70 Euro Förderung je m2 von Vater Staat freuen. In beiden Fällen gilt die so genannte Basisförderung für Anlagen bis zu 40 m2 Bruttokollektorfläche.
‘Die Investition in eine Solarwärmeanlage ist die beste Versicherung gegen steigende Heizkosten. Wie bei der privaten Altersvorsorge hat der Staat erkannt, dass ein innovatives Produkt durch staatliche Zuschüsse noch attraktiver wird und rechtzeitige Vorsorge auch bei Klimaschutz und Versorgungssicherheit Not tut’, sagt Carsten Körnig, Geschäftsführer des Bundesverbands Solarwirtschaft e. V. (BSW). Über die Förderbedingungen informiert kostenfrei das Internetportal www.solarfoerderung.de, das vom BSW gemeinsam mit der bundeseigenen KfW-Bankengruppe betrieben wird.
Nach Auskunft des Bundesumweltministeriums werden 2007 voraussichtlich ausreichend Fördermittel zur Verfügung stehen, um eine kontinuierliche Förderung über das gesamte Jahr zu ermöglichen. Davon profitieren auch Interessenten, die 2006 bei der Förderung leer ausgegangen waren: Sie können nach abgeschlossener Investition nachträglich Fördergelder beantragen. Wegen der enormen Nachfrage nach regenerativen Heizsystemen waren die Mittel bereits im Juli vergangenen Jahres erschöpft, vom Bundestag für das Haushaltsjahr 2007 jedoch inzwischen aufgestockt worden.
Die neuen Förderrichtlinien sind mit spürbaren bürokratischen Erleichterungen verbunden. Ab sofort müsse der Bauherr nicht mehr ein dreistufiges Antragsverfahren durchlaufen und auf die Bewilligung seines Antrages warten. sondern könne gleich mit der Baumaßnahme beginnen. Ein Antrag nach Inbetriebnahme der Anlage würde ausreichen, um die Basisförderung zu erhalten, so das Bundesumweltministerium.
Auch im Mietwohnungsbau sind Verbesserungen in der Förderung vorgesehen. Anlagen mit einer Kollektorfläche über 40 qm erhalten zukünftig eine höhere Förderquote im Rahmen des KfW-Programmes Erneuerbare Energien, das in Kürze in Kraft treten werde. Die verbesserten Bedingungen bei großen solarthermischen Anlagen werden nach Auffassung des BSW dazu führen, dass Solarwärme für Wohnungsgesellschaften zur attraktiven Option wird und Mieter auf niedrigere Betriebkosten hoffen können.
Der BSW hatte sich für verbesserte Förderkonditionen im Wohnungsbau wiederholt stark gemacht und setzt sich für die gesetzliche Verstetigung in den Folgejahren ein. Jüngst hatte eine Studie der Schweizer Bank Sarasin herausgefunden, dass Europa durch die Förderung von Solarwärme 30 Prozent seiner Ölimporte aus Nahost einsparen kann.