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Deutsch-Polnisches Umweltabkommen tritt in Kraft
Für die Prüfung möglicher grenzüberschreitender Umweltauswirkungen von Großvorhaben in Deutschland und Polen auf die jeweils andere Seite gibt es jetzt klarere Regelungen. Am morgigen Freitag (6. Juli) tritt eine Vereinbarung über grenzüberschreitende Umweltverträglichkeitsprüfungen (UVP) zwischen beiden Ländern in Kraft. Bundesumweltminister Sigmar Gabriel und sein polnischer Kollege Jan Szyszko hatten die Vereinbarung beim deutsch-polnischen Umweltrat am 11. April 2006 in Neuhardenberg (Brandenburg) geschlossen.
Eine grenzüberschreitende Umweltverträglichkeitsprüfung ist für Industrieanlagen und Infrastrukturmaßnahmen (wie z.B. Verkehrsprojekte) vorgeschrieben, die nach nationalem Recht einer UVP bedürfen und erhebliche Umweltauswirkungen auf einen Nachbarstaat haben können. Die entsprechenden Vorgaben des internationalen und europäischen Rechts sind zwar bereits seit längerem im nationalen Recht umgesetzt. Durch die Vereinbarung werden die Verfahrensschritte jedoch weiter konkretisiert und damit im bilateralen Verhältnis ein höherer Wirkungsgrad erreicht.
Nach der Vereinbarung sind die Behörden des jeweils anderen Staates über die voraussichtlichen Umweltauswirkungen eines Projekts zu benachrichtigen. Diese Behörden können zum Projekt Stellung nehmen sowie vor Erlass einer Entscheidung bilaterale Konsultationen durchführen. Ferner ist die Öffentlichkeit des betroffenen Staates zu beteiligen.
Bundesminister Gabriel: Die Vereinbarung trägt dem Umstand Rechnung, dass Umweltauswirkungen von Großvorhaben nicht an nationalen Grenzen halt machen. Sie leistet zugleich einen wertvollen Beitrag zum kooperativen Miteinander beider Staaten im Nachbarschaftsverhältnis.
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