Energieeinsparungsverordnung 2009 (EnEV): Energiesparen am Haus wird verschärft

Untätig war und ist unsere Regierung nicht, und so gilt seit dem 1. Oktober diesen Jahres die EnEV, die neue Energieeinsparungsverordnung, welche für den Neu-, Um- oder Ausbau eines Hauses verschärfte Energiesparregeln mit sich bringt.

Die EnEV muss schon im Rahmen der Planung eines Neubaus mit berücksichtigt werden. Und so kommen auch, je nach  Status, Eigentümer von Altbauten nicht um eine Nachrüstung und müssen den neuen Anforderungen auch bei Sanierungen gerecht werden. Für Bauherren bedeutet dieses künftig, dass sie, damit sich die Klimaschutzziele der Bundesregierung auch einstellen, noch energieeffizienter bauen müssen. Sowohl Käufer als auch Eigentümer von so genannten “Bestandsimmobilien” haben nun auch darauf Acht zu geben, wann ein Bauantrag gestellt wurde, denn die neue EnEV 2009 gilt nach dem 30. September.

Welche Änderungen Bauherren erwarten
Insbesondere die Auflagen für Neubauten wurden deutlich verschärft. In Zahlen ausgedrückt bedeutet dieses, dass der Energieverbrauch im Gegensatz zu der alten Regelung um 30 Prozent niedriger sein muss, hierbei wird der Jahres-Primär-Energiebedarf zugrunde gelegt. Hierunter ist die “End-Energie” zu verstehen, welche für Warmwasser, Heizung und Lüftung sowie Kühlung verbraucht wird nach den durch die Erzeugung von Endenergie entstehenden Energieverlusten. Um 15 Prozent besser sein als bisher muss die Dämmung der Außenwand eines Gebäudes. Zudem sind Bauherren nach dem “Wärmegesetz” verpflichtet, ihren Energiebedarf zuminest zu einem Teil über erneuerbare Energien wie beispielsweise Geothermie, Umweltwärme, Solarthermie oder Bioenergie zu decken. Wer nicht im Stande ist, diese Maßnahmen durchzuführen, aus welchem Grunde auch immer, kann auch auf Maßnahmen zurückgreife, welche eine ähnliche, das Klima schonende Wirkung haben. Hierbei gelten als Ersatzmaßnahmen unter anderem Dämm-Maßnahmen oder Kraft-Wärme-Kopplung.

Alt-Gebäude sind ebenfalls betroffen
Wenn die “Gebäudehülle” eines Hauses saniert werden soll, worunter Dachfächenfenster, Gaupen, Fenster, Außenwände sowie Dach zu verstehen sind, gilt hierbei wie schon bei der Alt-Verordnung, dass die EnEV 2009 nur dann eingehalten werden mus, wenn die zu sanierenden Fläche eine bestimmte Größe überschreiten. Diese Berechnung entsteht aus dem Ergebnis aus Quotient, also dem Verhältnis, der Fläche des sanierten Bauteiles zu der gesamten Bauteilfläche des betreffenden Gebäudes. Kleinere Reparaturen, die bis zu zehn Prozent der gesamten Bauteilfläche ausmachen sind hiervon jedoch ausgenommen. Seit dem 1. Oktober 2009 besteht die Nachweispflicht, dass für den Dachausbau mit über 50 Quadratmetern Nutzfläche ner neue Gebäudeteil den Neubaustandard hinsichtlich des Jahres-Primärenergiebedarfs sowie des Wärmeschutzes der Gebäudehülle erfüllt.

Was gilt für Eigentümer von Altbauten?
Für Altbauten gilt, dass die bislang meist ungedämmte, über den beheizten Räumen liegende Geschossdecke zusätzlich gedämmt werden muss, dieses trifft auch dann zu, wenn diese zwar zugänglich, jedoch nicht begehbar ist. Alternativ gilt eine Isolierung des bislang ungedämmten Daches.

Nachtspeicheröfen müssen durch eine neue Heizung ersetzt werden bei Gebäuden mit mindestens sechs Wohneinheiten. Diese Regelung trifft jedoch nur dann zu, wenn das Heizen der betreffenden Wohnungen ausschließlich mit solchen Geräten erfolgt. Öfen dieser Bauweise, deren Installation bis Ende des Jahres 1989 erfolgte, können noch bis zum Jahr 2020 betrieben werden. Geräte, welche erst ab dem Jahr 1990 installiert wurden, können noch 30 Jahre lang eingesetzt werden.

EnEV wird durch Kreditbank gefördert
Auch für die EnEV 2009 gilt, dass, je effizienter die Maßnahme ist, desto attraktiver auch deren Förderung. Aufgrund dessen hat die KfW an die Förderprogramme der EnEV 2009 eine Anpassung vorgenommen, wobei die hauptsächliche Struktur unverändert geblieben ist. Nach wie vor gelten als einheitlich die Förderstufen “KfW-Effizienzhaus 100”, “KfW-Effizienzhaus 70″ sowie “KfW-Effizienzhaus 55” und noch drei weitere Förderstufen.

 
Quelle: http://www.ansahl.com/eblog/index.php/weblog/enev-2009-verschaerft-energiesparen-am-haus/2390

Dieser Artikel wurde von Energieblog.de am 20. Oktober 2009 geschrieben und unter blog, Energie, Energie und Umwelt, Energiekosten, News, Politik, Technik, Termine, Tipps, Umwelt abgelegt. Ihm wurden folgende Schlagworte zugewiesen: , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , .

Zu diesem Beitrag sind keine Kommentare zugelassen.