Energieblog
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Warum überwiegend arme Haushalte für die Energiewende bezahlen
Die Kosten der Energiewende tragen überwiegend arme Haushalte. Während der Anteil der EEG-Umlage für Haushalte mit einem geringen Einkommen durchschnittlich 1,3 Prozent des Monatseinkommens beträgt, beläuft sich dieser bei reichen Haushalten auf lediglich 0,2 Prozent des verfügbaren Einkommens. Ein wesentlicher Grund für die ungerechte Verteilung der Belastungen durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz besteht darin, dass sich ein höheres Haushaltseinkommen nur geringfügig auf den Stromverbrauch auswirkt.
Mit der EEG-Umlage tragen Verbraucher zur Förderung erneuerbarer Energieträger bei. Hierbei führt der grundsätzlich wünschenswerte Ausbau erneuerbarer Energien innerhalb der Stromerzeugung zu höheren Stromkosten, da die Erzeuger recht hohe Abnahmepreise erhalten. Die EEG-Umlage trägt ebenso wie die Kosten für den Netzausbau dazu bei, dass der Strom in Deutschland für Privathaushalte und kleinere Betriebe regelmäßig teurer wird, da die Stromanbieter die entsprechenden Kosten an die Verbraucher weiterreichen. Diese können zwar ihren Stromanbieter wechseln, auf Grund der hohen staatlichen Belastungen des Strompreises lassen sich wirklich preiswerte Stromlieferanten aber nicht mehr finden. Da sich der Stromverbrauch wesentlich nach der Anzahl der im Haushalt lebenden Personen richtet, benachteiligt die EEG-Umlage Familien mit Kindern unverhältnismäßig stark.
Das Institut der deutschen Wirtschaft schlägt vor, die Kosten der zwingend notwendigen Energiewende durch Steuermittel aufzubringen. Laut einer aktuellen Studie des IW würde eine Erhöhung des Solidaritätszuschlages von 5,5 auf 12,5 Prozent für die vollständige Finanzierung der Mehrkosten durch den gewünschten Einsatz erneuerbarer Energieträger zur Stromerzeugung ausreichen. Zugleich wäre sie gerechter als die derzeitige Finanzierung der Energiewende über den Strompreis, da reichere Bürger mehr als arme Zeitgenossen zahlen müssten. Der Vorschlag des IW nimmt allerdings ebenso wie die derzeitige gesetzliche Regelung die Stromerzeuger nicht mit in die Pflicht zur Finanzierung der Energiewende, obgleich diese dank der Errichtung von Erzeugungsanlagen durch private Haushalte hohe Einsparungen an Investitionskosten erzielen.