Energieblog
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213 Millionen Euro für erneuerbare Energien im Wärmebereich
Das Bundesumweltministerium stellt in diesem Jahr 213 Millionen Euro zur Förderung von Solarkollektoren, Biomassekesseln und Geothermie-Anlagen zur Verfügung. Mit den Mitteln aus dem Marktanreizprogramm können Investitionen von rund zwei Milliarden Euro im privaten und gewerblichen Bereich ausgelöst werden. Die neue Förderrichtlinie legte Bundesumwelt¬minister Sigmar Gabriel heute in Berlin vor. Das Marktanreizprogramm setzt zusammen mit dem Gebäudesanierungsprogramm den besten Anreiz für Investitionen in innovative Energietechnologien im Wärmemarkt. In diesem Jahr haben wir die Mittel auf einen neuen Rekordbetrag aufgestockt. Das Programm leistet einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz und sorgt zudem für neue Arbeitsplätze gerade im Handwerk, sagte Gabriel.
Mit dem Marktanreizprogramm werden Investitionen in innovative Technologien erneuer¬barer Energien im Wärmebereich durch Zuschüsse und zinsgünstige Darlehen unter¬stützt. In der neuen Richtlinie sind die Einzelheiten der Förderung von Solarkollektoren, Biomassekesseln, Biomasse- und Geothermie-Heizkraftwerken und Nahwärmenetzen geregelt. Die Förderrichtlinie tritt nach der Veröffentlichung im Bundesanzeiger voraus¬sichtlich Mitte Januar in Kraft. Für private Antragsteller ist das Programm damit geöffnet. Für freiberufliche und gewerbliche Antragsteller findet die Richtlinie erst nach Genehmigung durch die Europäische Kommission Anwendung.
Über die Anträge auf Investitionskostenzuschüsse entscheidet im Auftrag des Bundes¬umweltministeriums das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Die Basisvergütung wird für Solarkollektoranlagen zur Warmwasserbereitung (40 Euro/m2, mindestens 275 Euro je Anlage), Solarkollektoranlagen zur Heizungs¬unterstützung (70 Euro/ m2), Pelletskessel (24 Euro/ kW Nennwärmeleistung), Hackschnitzelanlagen (pauschal 500 Euro je Anlage) und Scheitholzvergaserkessel (pauschal 750 Euro je Anlage) gewährt.
Wer bereits im Jahr 2006 einen Förderantrag beim BAFA gestellt hat, der wegen ausgeschöpfter Haushaltsmittel abgelehnt wurde, kann nunmehr einen erneuten Antrag stellen. In diesem Fall richtet sich der Investitionskostenzuschuss nach der alten Förderrichtlinie vom 12. Juni 2006.
Das Antragsverfahren für die Basisförderung ist drastisch vereinfacht worden. Die Antragstellung erfolgt zusammen mit dem Verwendungsnachweis (Rechnung) erst dann, wenn die Anlage be¬triebsbereit ist. Dies ermöglicht ein bürgerfreundliches Verfahren und verkürzt die Bearbeitungs¬zeiten. Antrag und Abrechnung werden in einem Schritt bearbeitet. Ich freue mich sehr, dass über dieses enorm vereinfachte Verfahren Konsens zwischen allen Beteiligten erzielt werden konnte. Wir leisten mit der Neuregelung einen deutlichen, für die Antragsteller unmittelbar spür¬baren Beitrag zum Bürokratieabbau, so Sigmar Gabriel.
Nur wer über die Basisförderung hinaus gefördert werden und einen Innovationsbonus erhalten will, muss einen entsprechenden Antrag vor Baubeginn beim BAFA stellen. Das gilt etwa für solarthermische Anlagen mit 20 bis 40 Quadratmeter Kollektorfläche bei Wohngebäuden mit mindestens drei Wohnungen oder bei anderen Gebäuden mit mindestens 500 Quadratmeter Nutzfläche. Solche Anlagen können mit dem dreifachen Förderbetrag unterstützt werden. Die doppelte Basisförderung können Solaranlagen erhalten, die Prozesswärme und solare Kühlung bereitstellen. Das gilt auch für Biomassekessel mit Sekundärmaßnahmen zur Emissionsminderung
Auch die Förderung von großen Biomasse- und Geothermie-Heizkraftwerken einschließlich der Nahwärmenetze soll in 2007 fortgeführt werden. Hierzu bedarf es aber noch der Genehmigung durch die EU-Kommission.
Weitere Informationen: Das Hintergrundpapier Marktanreizprogramm für erneuerbare Energien Neue Förderrichtlinie verabschiedet ist im Internet unter www.erneuerbare-energien.de abrufbar.